Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutzerklärung

FERIEN Touristik (eine Marke der Coral Touristik GmbH)


Wir bitten Sie, die AGB sorgsam durchzulesen. Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter.


Coral Touristik GmbH

Emanuel-Leutze-Str. 8

40547 Düsseldorf


1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Buchung

Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde/Reisende FERIEN Touristik den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reisebeschreibung und die ergänzenden Informationen (Hotelbeschreibung) von FERIEN Touristik für die jeweilige Reise.


1.2 Bevollmächtigung

Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von FERIEN Touristik nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vertraglichen Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesicherten Leistungen von FERIEN Touristik hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.


1.3 Prospekte und Ausschreibungen

Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von FERIEN Touristik herausgegeben werden, sind für FERIEN Touristik und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden/Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von FERIEN Touristik gemacht wurden.


1.4 Buchungsweg

Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt FERIEN Touristik den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.


1.5 Vertragsverpflichtungen

Der Kunde/Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


1.6 Buchungsbestätigung

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch FERIEN Touristik zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird FERIEN Touristik dem Kunden/Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Kunde/Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 EGBGB hat, da der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.


1.7 Abweichungen in der Buchungsbestätigung

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von FERIEN Touristik vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von FERIEN Touristik vor, an das FERIEN Touristik für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist FERIEN Touristik die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt und FERIEN Touristik ihn auf die Änderung hingewiesen hatte.


1.8 Reisedokumente

Die Reisebestätigung/Rechnung sowie der Sicherungsschein und sämtliche Reisedokumente werden per E-Mail an die in der Buchung hinterlegte E-Mailadresse versandt. Die vertragsbezogene Kommunikation findet i.d.R. per E-Mail, in unverschlüsselter Form statt, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Über Änderungen der E-Mailadresse hat der Kunde FERIEN Touristik unverzüglich zu informieren und ist verantwortlich für die regelmäßige Überwachung seines E-Mail-Postfaches.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungsbedingungen

Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gemäß § 651 k BGB bei der Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland, Arabellastr. 30, 81925 München insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Reisebestätigung/Rechnung der Pauschalreise zur Verfügung gestellt. Mit Vertragsabschluss und der Aushändigung des Sicherungsscheins wird für Flugpauschalreisen eine Anzahlung in Höhe von 35% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,-- pro Person fällig. Bei Nur-Hotel Buchungen wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,-- pro Person fällig. Nur-Hotel und Nur-Flug Buchungen sind Einzelleistungen, somit erfolgt für diese keine Aushändigung eines Sicherungsscheins. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Nur-Flug Buchungen wird der vollständige Reisepreis sofort fällig.


2.2 Rücktritt und Stornierung

Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich FERIEN Touristik vor, vom Reisevertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. Voraussetzung dafür ist, dass FERIEN Touristik dem Kunden vorab noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist auf die Zahlung hingewiesen hat. Für den Fall des Rücktritts wird FERIEN Touristik seinen Schaden aufgrund einer Berechnung gemäß Ziffer 4 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen.


2.3 Zahlungsweise

Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt ausschließlich direkt an FERIEN Touristik, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Rechnung/Reisebestätigung ersichtlichen Buchungsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.


2.4 Zahlungsmethoden

Der Reisepreis kann per Überweisung, SEPA-Basislastschrift (nur deutsches Konto möglich), Kreditkarte (Master und Visa), SOFORTÜberweisung und PayPal (nicht bei allen Buchungskanälen möglich) bezahlt werden.


2.5 SEPA-Basislastschriftverfahren

Wird die Zahlart SEPA-Basislastschriftverfahren gewählt, so erfolgt die Belastung der Anzahlung zwei (2) Bankarbeitstage nach Datum der Reisebestätigung unter Angabe der Mandatsreferenz und der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE43FER00000780239. Mit den gleichen Angaben wird die Restzahlung 30 Tage vor Abreise fällig und wird dem Kundenkonto einen (1) Bankarbeitstag nach der Fälligkeit belastet. Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden, so lange die Rücklastschrift nicht durch FERIEN Touristik verursacht wurde. Mit der Zusendung des Mandates an den Kunden, gilt dieses zugunsten von FERIEN Touristik als erteilt. FERIEN Touristik benötigt kein unterschriebenes Mandat vom Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, zum Fälligkeitsdatum eine ausreichende Deckung auf dem von ihm im Rahmen der Mandatserteilung mitgeteilten Konto sicherzustellen.


2.6 Kreditkartenzahlung

Bei Zahlung mit Kreditkarte werden die Anzahlung sowie der Restbetrag automatisch zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin dem Kreditkarten- bzw. Bankkonto belastet. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nur möglich, wenn der Karteninhaber zugleich auch Reiseteilnehmer ist. Gleichfalls bitten wir, eventuelle Zahlungslimits der Kreditkarte zu beachten, damit die Zahlung fristgerecht erfolgen kann.


2.7 Kurzfristige Buchungen

Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Abreisedatum weniger als 7 Tage liegen, ist die Zahlung des Gesamtreisepreises nur noch mit Kreditkarte, PayPal oder über unser ServiceCenter per SOFORTüberweisung möglich. Bei Überweisungen aus dem Schweizer-Währungsraum erheben wir eine Gebühr von € 15,--. Die Gebühr wird nach Buchung auf den Reisepreis aufgerechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Kreditkartenzahlungen oder die Nutzung von PayPal sind für den Schweizer-Währungsraum kostenlos.


2.8 Mahngebühren

Nach der ersten Zahlungserinnerung wird für jede Mahnung eine Gebühr von € 10,-- berechnet.


2.9 Reiseunterlagen

Die Original-Reiseunterlagen erhält der Kunde per E-Mail. Nach schriftlicher Mitteilung können wir Ihnen die Reiseunterlagen auch per Post zusenden. Die Reiseunterlagen berechtigen erst nach vollständig eingegangener Zahlung zur Beförderung und Unterbringung.


2.10 Altersangaben von Kindern

Der Kunde ist dafür verantwortlich, FERIEN Touristik die korrekten Altersangaben von Kindern zu übermitteln. Maßgeblich ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Bei Kleinkindern unter 2 Jahren ist das Alter am vertraglich vereinbarten Rückreisedatum ausschlaggebend. Sollte es aufgrund falscher Altersangaben zu Nachzahlungen kommen, wird FERIEN Touristik diese dem Kunden in Rechnung stellen. Zusätzlich behält sich FERIEN Touristik vor, in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 30,-- zu erheben. Der Kunde kann nachweisen, dass FERIEN Touristik keine oder geringere Bearbeitungskosten entstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass Leistungsträger vor Ort (insbesondere Fluggesellschaft oder Dienstleister der Unterbringung) bei falschen Altersangaben berechtigt sind, die Differenzen zu dem Preis, der bei korrekter Altersangabe fällig gewesen wäre, nachzuerheben.


3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1 Änderung der Reiseleistungen

Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von FERIEN Touristik nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.


3.2 Gewährleistungsansprüche

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


3.3 Rücktrittsrecht bei wesentlichen Änderungen

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde/Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn FERIEN Touristik in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden/Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde/Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von FERIEN Touristik über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber FERIEN Touristik geltend zu machen. Wenn der Kunde/Reisende gegenüber FERIEN Touristik nicht oder nicht innerhalb einer von FERIEN Touristik gesetzten angemessenen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde an hervorgehobener Stelle ausdrücklich hinzuweisen.


3.4 Information über Änderungen

FERIEN Touristik hat den Kunden/Reisenden vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.


3.5 Sondergepäck

Über das FERIEN Touristik Service Center kann die Beförderung von Sondergepäck im Flugzeug und beim Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück sowie deren Aufpreis angefragt werden.


3.6 Beförderung von Kleinkindern

Bei Beförderung von Kindern unter zwei Jahren im Flugzeug, haben diese keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und können nur in Begleitung einer mitreisenden erwachsenen Person pro Kind befördert werden.


3.7 Direktflüge

Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können Zwischenlandungen mit einschließen.


3.8 Ansprüche bei Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung

Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an das jeweilige ausführende Luftfahrtunternehmen (die Fluggesellschaft) zu richten.


3.9 Beförderungsbedingungen

Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens. Die Beförderungsbedingungen und Gepäckbestimmungen können auf der Internetseite des Beförderungsunternehmens eingesehen oder auf Wunsch von uns zur Verfügung gestellt werden.


4. Rücktritt durch den Kunden/Reisenden/Stornokosten

4.1 Rücktritt vor Reisebeginn

Der Kunde/Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber FERIEN Touristik unter der vorstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen, um Missverständnisse zu vermeiden, den Rücktritt schriftlich zu erklären.


4.2 Entschädigung bei Rücktritt

Tritt der Kunde/Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert FERIEN Touristik den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann FERIEN Touristik, soweit der Rücktritt nicht von FERIEN Touristik zu vertreten ist oder ein Fall unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.


4.3 Entschädigungsstaffelung

FERIEN Touristik hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:


Flugpauschalreisen:


Bis 30. Tage vor Reiseantritt: 40%

Vom 29. bis 15. Tag: 65%

Vom 14. bis 8. Tag: 75%

Vom 7. bis 4. Tag: 85%

Vom 3. bis 1. Tag: 95%

Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show): 95% des Reisepreises.

Die Fluggesellschaften gewähren bei den gebuchten günstigen Flugtarifen häufig keine Stornierungsmöglichkeit. Wenn durch die Fluggesellschaft Erstattungen erfolgen, werden diese an den Kunden weitergegeben.


Nur-Hotel Buchungen:


Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20%

Vom 29. bis 15. Tag: 40%

Vom 14. bis 7. Tag: 60%

Vom 6. bis 3. Tag: 80%

Vom 2. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show): 95% des Reisepreises.

Zusätzlich zu beachten: Nur Hotel Buchungen jeweils zuzüglich € 15,-- Bearbeitungsgebühr pro Person.


Nur Flug Buchungen:


Bis 15 Tage vor Reiseantritt: 80%

Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 100%

4.4 Höhere Entschädigung

FERIEN Touristik behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit FERIEN Touristik nachweist, dass höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist FERIEN Touristik verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.


4.5 Event-Tickets

Die Rücknahme und Erstattung von Event Tickets (z.B. Eintrittskarten etc.) ist ausgeschlossen. Diese werden in voller Höhe berechnet.


4.6 Nachweis geringerer Schäden

Dem Kunden/Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, FERIEN Touristik nachzuweisen, dass FERIEN Touristik kein oder ein niedrigerer Schaden entstand, als die von FERIEN Touristik geforderte Pauschale.


5. Umbuchungswünsche und Wechsel des Reisenden

5.1 Umbuchung

Umbuchungen sind Änderungen des Reisetermines, des Fluges, des Ortes des Reiseantritts, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsleistung, der Beförderungsart oder der Schreibweise des Namens. Ein Anspruch des Kunden/Reisenden nach Vertragsabschluss auf Umbuchung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden/Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann FERIEN Touristik bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisendem erheben. Bis 30 Tage vor Reiseantritt € 30,- pro Reisendem zzgl. entsprechender Mehrkosten und Aufpreise, die durch die Leistungsträger berechnet werden. Umbuchungswünsche des Kunden/Reisenden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.3 bis 4.6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Eine Umbuchung ist jedoch für den Fall, dass FERIEN Touristik keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber den Kunden/Reisenden gegeben hat, kostenlos möglich.


5.2 Wechsel des Reisenden

Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde/Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung des Reiseanmelders an FERIEN Touristik. FERIEN Touristik kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist FERIEN Touristik berechtigt, für den hierdurch entstehenden Aufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 30,00 pro Vertragsübertragung zu verlangen. Weiterhin haften der Anmelder der Reise und die Ersatzperson für die hierdurch entstehenden tatsächlichen Kosten gesamtschuldnerisch. FERIEN Touristik wird sich bemühen, bei den Fluggesellschaften und Hoteliers die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aufgrund der Tarifbestimmungen vieler Fluggesellschaften ist es möglich, dass durch den Wechsel der Person des Reisenden Stornierungskosten für den Flug in Höhe von 100 % entstehen.


5.3 Linien- und Lowcost-Fluggesellschaften

Im Falle einer Pauschalreise mit einer Linien- oder Lowcost-Fluggesellschaft ist eine Änderung des bei Buchung mitgeteilten Namens nicht möglich. Aufgrund der Tarifbestimmungen der Linien- und Lowcost-Fluggesellschaften ist eine Stornierung der Flüge gemäß der in 4.3. bis 4.6. aufgeführten Stornobedingungen erforderlich sowie eine Neubuchung. Im Falle der Buchung einer Flugpauschalreise mit Charterfluggesellschaft erheben wir im Falle eines Namenswechsels in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 je Reisendem. Sofern nach den Bedingungen der Fluggesellschaft eine Stornierung des Fluges und eine Neubuchung erforderlich werden, sind die tatsächlich entstehenden Kosten zuzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 je Reisendem vom Kunden zu tragen. Es ist daher zwingend notwendig, bei Buchung der Reise die korrekte Schreibweise aller Reiseteilnehmer, wie in den Ausweispapieren abgedruckt, anzugeben.


6. Reiseversicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. FERIEN Touristik empfiehlt eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte.


7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde/Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.


8. Rücktritt und Kündigung durch FERIEN Touristik

FERIEN Touristik kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde/Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig (u.a. wegen nicht rechtzeitigem Zahlungseingang, mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerspruchs) verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält sich FERIEN Touristik den Anspruch auf den Reisepreis. Allerdings wird sich FERIEN Touristik den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde/Reisende.


9. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

FERIEN Touristik kann vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wenn der Vertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllt werden kann. FERIEN Touristik wird dann den Reisepreis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstatten.


10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

10.1 Abhilfeverlangen bei Reisemängeln

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde/Reisende Abhilfe verlangen. Soweit FERIEN Touristik infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, ist der Kunde/Reisende weder berechtigt, Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen. Der Kunde/Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel FERIEN Touristik am Firmensitz in Düsseldorf zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von FERIEN Touristik wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Kunde/Reisende kann die Mängel jedoch auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.


10.2 Kündigung wegen Reisemangels

Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern dieser erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er FERIEN Touristik zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe von FERIEN Touristik verweigert wird oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.


10.3 Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung

FERIEN Touristik weist den Kunden darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung in Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft gegenüber anzuzeigen sind. Die Schadenanzeige muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb von sieben Tagen, bei Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung erfolgen. Sowohl die Fluggesellschaften als auch FERIEN Touristik können Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn eine Schadensanzeige nicht vorliegt oder die Anzeige nicht fristgerecht erfolgte.


10.4 Rechtzeitige Anreise

Der Kunde selbst ist verantwortlich für die rechtzeitige Anreise zu seinem Beförderungsmittel. Bei Flugreisen muss sich der Kunde mindestens 2 Stunden vor mitgeteilter Abflugzeit am Flughafen einfinden. Mögliche Verzögerungen bei der Anreise (z.B. Stau, Zugausfälle oder -verspätungen etc.) sind vom Kunden zu berücksichtigen.


11. Ausschluss von Ansprüchen

FERIEN Touristik nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Ansprüche nach den §§651i Abs. 3 Nr. 2, 4, 5, 6 und 7 BGB hat der Reisende/Kunde gegenüber FERIEN Touristik geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht wurde.


12. Verjährung

12.1 Verjährungsfrist bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von FERIEN Touristik oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FERIEN Touristik beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FERIEN Touristik oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FERIEN Touristik beruhen.


12.2 Beginn der Verjährungsfrist

Die Verjährung nach Ziffer 12.1 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.


12.3 Hemmung der Verjährung

Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und FERIEN Touristik Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder FERIEN Touristik die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


13. Beschränkung der Haftung

13.1 Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von FERIEN Touristik für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.


13.2 Haftung bei Fremdleistungen

FERIEN Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden und die in der Leistungsausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von FERIEN Touristik sind. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651 y BGB bleiben unberührt. FERIEN Touristik haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden den Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich war. Bei diesen Fremdleistungen handelt es sich zum Beispiel um vermittelte Ausflüge, die Teilnahme an Sportkursen sowie der Besuch von Sport- oder sonstigen kulturellen Veranstaltungen.


14. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

FERIEN Touristik weist vor Reiseantritt auf Pass- und Visumerfordernisse sowie Gesundheitsvorschriften des vom Kunden/Reisenden gebuchten Reiselandes hin. FERIEN Touristik haftet allerdings nicht für die rechtzeitige Erteilung sowie Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Vertretung des Reiselandes, auch wenn der Kunde/Reisende FERIEN Touristik mit der Besorgung beauftragt hat. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung eigener Pflichten. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch FERIEN Touristik hat der Kunde/Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern FERIEN Touristik sich nicht ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder sonstigen Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Der Kunde/Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu den Lasten des Kunden/Reisenden. Der Kunde/Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen selbst rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen.


15. Informationen über ausführendes Luftfahrtunternehmen

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet FERIEN Touristik, den Kunden/Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird FERIEN Touristik dem Kunden/Reisenden zumindest die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese dem Kunden/Reisenden mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird FERIEN Touristik den Kunden/Reisenden so rasch wie möglich unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften (sogenannte "Black-List") sowie die Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Luftfahrtunternehmen sind als PDF-Dateien über die Internetseite www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Kunden/Reisenden abrufbar.


16. Allgemeine Bestimmungen

16.1 Irrtümer und Fehler

Einzelheiten der Reise- und Hotelbeschreibung von FERIEN Touristik entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Erkennbare Druck- und Preisdarstellungs- und Rechenfehler berechtigen FERIEN Touristik zur Anfechtung ihrer Willenserklärung, die zum Abschluss des Reisevertrages geführt hat.


16.2 Gültigkeit von Publikationen

Mit der Veröffentlichung neuer Online-Angebote oder neuer Ausdrucke des vermittelnden Reisebüros aus dem Reservierungssystem verlieren alle früheren Publikationen von FERIEN Touristik über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.


16.3 Anwendbares Recht

Auf den Reisevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


16.4 Gerichtsstand

Der Kunde/Reisende kann FERIEN Touristik am Geschäftssitz in Düsseldorf verklagen. Für Klagen seitens FERIEN Touristik gegen den Kunden/Reisenden ist der Wohnsitz des Kunden/Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von FERIEN Touristik maßgebend.


16.5 Teilunwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge.


17. Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz und Datenschutzerklärung entnehmen Sie unter www.ferien-touristik.de/datenschutz.


Stand 01.05.2024